- Speiseverbote
- Speiseverbote,religiöse Vorschriften, in denen festgelegt ist, welche Speisen und Getränke nicht, nicht zusammen oder zu bestimmten Zeiten nicht (Fasten) verzehrt beziehungsweise getrunken werden dürfen. Speiseverbote kommen ebenso wie Speisegebote in fast allen Religionen vor. Ihnen liegt die kultisch-rituelle Unterscheidung von »rein« und »unrein« zugrunde (so z. B. im Judentum; koscher). Den Speisegesetzen unterliegen u. a. (ehemalige) Opfertiere oder Begleittiere von Sondergöttern beziehungsweise ausschließlich dem kultischen Verzehr vorbehaltene Speisen. Mit Speiseverboten belegt sind im Judentum z. B. das Schweinefleisch sowie der gleichzeitige Verzehr von Fleisch- und Milchspeisen, im Islam ebenfalls das Schweinefleisch sowie Alkohol, im Hinduismus das Fleisch von Rindern und Affen, die als heilige Tiere gelten. Der Jainismus erlaubt nur vegetarische Kost. Zusätzliche Kriterien für Speiseverbote sind die Art der Schlachtung (im Judentum wird z. B. das Schächten verlangt) oder der Wachstumsraum der Pflanzen (über der Erde - unter der Erde).
Universal-Lexikon. 2012.